Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

91/19/0271

Rechtssatz

Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung besteht nicht, wenn der angefochtene Bescheid weder an den Bf gerichtet ist, noch auch diesem gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften wirkt.