Verwaltungsgerichtshof
09.07.1992
91/19/0270
GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0247 1
Der Besch hat auf der Grundlage entsprechenden Tatsachenvorbringens darzutun, wie ein zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführtes Kontrollsystem konkret funktionieren soll (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086).