Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1991

Geschäftszahl

91/19/0248

Rechtssatz

Die Möglichkeit, über die Verwendung der Bereitschaftszeit frei zu verfügen, ist umso geringer, je öfter tatsächlich Arbeit anfällt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/19/0249

91/19/0250

Besprechung in:

DRdA 1992/4, 290;