Verwaltungsgerichtshof
02.12.1991
91/19/0248
Die Möglichkeit, über die Verwendung der Bereitschaftszeit frei zu verfügen, ist umso geringer, je öfter tatsächlich Arbeit anfällt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/19/0249
91/19/0250
Besprechung in:
DRdA 1992/4, 290;