Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1991

Geschäftszahl

91/19/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0159 E 12. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in Paragraph 9, Absatz 4, VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.