Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1991

Geschäftszahl

91/19/0225

Rechtssatz

Der Hinweis auf ein (vermeintliches) Vertrauenkönnen auf das Funktionieren eines Kontrollsystems vermag nicht die Darstellung der Funktionsweise des in generell-abstrakter Form existierenden Kontrollsystems zu ersetzen.