Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1991

Geschäftszahl

91/19/0205

Rechtssatz

Es ist nicht Gegenstand des im Paragraph 45, Absatz 3, AVG normierten Parteienrechtes, daß die Beh im Rahmen des Parteiengehörs mitzuteilen hätte, worauf sich der zu erwartende (den Antrag abweisende) Bescheid stützen werde (Hinweis E 12.1.1982, 81/07/0102, E 10.4.1989, 88/10/0213).