Verwaltungsgerichtshof
25.11.1991
91/19/0121
GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0131 2
Daß die Gesamtfläche des Jagdgebietes für eine Rotwildbewirtschaftung zu klein ist, hindert nicht
die Annahme der Möglichkeit eines geordneten
Jagdbetriebes iSd Paragraph 3, Absatz 2, Krnt JagdG.