Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1991

Geschäftszahl

91/19/0121

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0131 2

Stammrechtssatz

Daß die Gesamtfläche des Jagdgebietes für eine Rotwildbewirtschaftung zu klein ist, hindert nicht

die Annahme der Möglichkeit eines geordneten

Jagdbetriebes iSd Paragraph 3, Absatz 2, Krnt JagdG.