Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1991

Geschäftszahl

91/18/0179

Rechtssatz

Die Antwort auf die Frage, was unter einem Betrieb iSd Paragraph 32, Absatz 5, FleischhygieneV zu verstehen ist, ergibt sich aus Paragraph eins, Ziffer 3, FleischhygieneV, worin die Fleischbearbeitungsbetriebe und Fleischverarbeitungsbetriebe genannt sind. Der mit "Vorschriften für Personen" überschriebene 08te Abschnitt der FleischhygieneV enthält nähere Bestimmungen für Personen, die Fleisch in Verkehr bringen.