Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1991

Geschäftszahl

91/18/0088

Rechtssatz

Durch die spruchmäßige Angabe "beim Einbiegemanöver von der Silbergassse nach rechts in die Billrothstraße" ist der Tatort im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem Paragraph 13, Absatz eins, StVO eindeutig umschrieben (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 aus 1985,).