Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1991

Geschäftszahl

91/18/0031

Rechtssatz

Es ist Sache der Behörde, in schlüssiger Weise zu begründen, daß allenfalls bewilligte zusätzliche Ärztestellen (hier: sieben) nach allen diesbezüglichen bestimmten Erfahrungen nicht besetzt werden können; das Gesetz legt dem antragstellenden Rechtsträger keine besondere Beweislast bei der Klärung der Frage auf, in welcher Weise er die begehrten zusätzlichen Ärzteposten besetzen will.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/18/0032