Verwaltungsgerichtshof
04.10.1991
91/18/0031
GRS wie VwGH E 1991/01/24 89/06/0212 8
In einer Gegenschrift nachgetragene Begründungselemente sind nicht geeignet, eine dem erstinstanzlichen Bescheid und - in weiterer Folge - auch dem angefochtenen Bescheid - anhaftende Mangelhaftigkeit (Hinweis E 22.9.1980, 1390/80, VwSlg 10232 A/1980) zu beheben.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0032