Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1991

Geschäftszahl

91/18/0004

Rechtssatz

Einen Rechtssatz oder Erfahrungssatz des Inhaltes, die Ergebnisse einer Blutabnahme und einer darauf folgenden Blutalkoholbestimmung könnten in keinem Fall durch andere Beweismittel widerlegt werden, gibt es nicht.