Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1991

Geschäftszahl

91/18/0004

Rechtssatz

Ob Entlastungsbeweise, konkret verstanden, geeignet sind, zur Entlastung des Besch beizutragen, kann grundsätzlich nur nach ihrer Aufnahme beurteilt werden.