Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1993

Geschäftszahl

91/17/0190

Rechtssatz

Der Anspruch auf Vorauszahlungen oder auf "vorläufige" Anschlußgebühren iSd Paragraph 2, Absatz 3, dritter Satz Bgld KanalanschlußgebührenG kann dem Begriff "des Abgabeanspruches hinsichtlich der bisherigen Kanalanschlußgebühr" im Paragraph 15, Absatz 3, Bgld KanalabgabeG nicht subsumiert werden. Der Anspruch auf den (endgültigen) Kanalanschlußbeitrag nach Paragraph 5, Absatz eins, Bgld KanalabgabeG konnte daher auch nicht in Anwendung des Paragraph 15, Absatz 3, dieses Gesetzes mit 1.12.1984 neu entstehen.