Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1993

Geschäftszahl

91/17/0190

Rechtssatz

Unter dem Tatbestand des Paragraph 3, Absatz eins, Bgld LAO ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Paragraph 4, Absatz eins, BAO sowie zu den entsprechenden Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen die GESAMTHEIT der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen.