Verwaltungsgerichtshof
30.04.1993
91/17/0190
Unter dem Tatbestand des Paragraph 3, Absatz eins, Bgld LAO ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Paragraph 4, Absatz eins, BAO sowie zu den entsprechenden Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen die GESAMTHEIT der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen.