Verwaltungsgerichtshof
19.05.1994
91/17/0165
Beim VwGH sind keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der WassergebührenO der Gemeinde Waldhausen 1976 bzw der KanalgebührenO dieser Gemeinde 1978 jeweils hinsichtlich der ergänzenden Anschlußgebühr entstanden.