Verwaltungsgerichtshof
22.01.1993
91/17/0154
Anschlußbeiträge und Kanalbenützungsgebühren sind je für sich als selbständige Abgabenansprüche gestaltet, weswegen die Festsetzung des Anschlußbeitrages keine unabdingbare Voraussetzung für die Festsetzung einer Kanalbenützungsgebühr darstellt. Voraussetzung für die Festsetzung einer Kanalbenützungsgebühr ist dagegen, daß das zuständige Gemeindeorgan zuvor für den Erhebungszeitraum eine solche Abgabe ausgeschrieben hat.