Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1993

Geschäftszahl

91/17/0154

Rechtssatz

Anschlußbeiträge und Kanalbenützungsgebühren sind je für sich als selbständige Abgabenansprüche gestaltet, weswegen die Festsetzung des Anschlußbeitrages keine unabdingbare Voraussetzung für die Festsetzung einer Kanalbenützungsgebühr darstellt. Voraussetzung für die Festsetzung einer Kanalbenützungsgebühr ist dagegen, daß das zuständige Gemeindeorgan zuvor für den Erhebungszeitraum eine solche Abgabe ausgeschrieben hat.