Verwaltungsgerichtshof
24.09.1993
91/17/0103
"Geschoß" iSd Paragraph 4, Absatz eins, Stmk KanalabgabenG 1955 sind die in einer Ebene gelegenen Räume eines Gebäudes (Hinweis E 23.5.1986, 86/17/0026). Dabei kommt es weder auf die Anzahl der Räume an, noch darauf, ob für das Geschoß ein Entsorgungsnutzen denkbar oder gar ein Kanalanschluß vorhanden ist (Hinweis zur - anderen - Rechtslage in NÖ, E 23.10.1987, 87/17/0261). Die Regelung des Paragraph 4, Absatz eins, Stmk KanalabgabenG 1955 ist sachlich gerechtfertigt.