Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1993

Geschäftszahl

91/17/0103

Rechtssatz

Die KanalabgabenO der Marktgemeinde Weißenbach an der Enns ist so zu verstehen, daß auch für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages die gesetzliche Regelung des Stmk KanalabgabenG 1955 gilt.