Verwaltungsgerichtshof
21.05.1992
91/17/0046
Wenn der haftungsgegenständliche Abgabenanspruch dem Abgabepflichtigen gegenüber im Haftungsverfahren nicht aufgeschlüsselt wurde, liegt schon darin ein zur Aufhebung des Bescheides führender Verfahrensmangel (Hinweis E 25.7.1990, 88/17/0235).