Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

91/17/0046

Rechtssatz

Wenn der haftungsgegenständliche Abgabenanspruch dem Abgabepflichtigen gegenüber im Haftungsverfahren nicht aufgeschlüsselt wurde, liegt schon darin ein zur Aufhebung des Bescheides führender Verfahrensmangel (Hinweis E 25.7.1990, 88/17/0235).