Verwaltungsgerichtshof
21.05.1992
91/17/0044
Die grundsätzliche qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung entbindet die AbgBeh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben (Hinweis E 22.2.1991, 89/17/0144).