Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.1992

Geschäftszahl

91/17/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 10

Stammrechtssatz

Bei Massenkonsumartikeln wie Wein ist eine Preisüberschreitung von mehr als 5 % bereits als erheblich anzusehen (Hinweis E 19.3.1968, 1432/67).