Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.1992

Geschäftszahl

91/17/0038

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Beschuldigten, in einem Verfahren wegen Preistreiberei geeignete Vergleichsbetriebe "anzubieten". Vielmehr ist es im Rahmen der gebotenen Amtswegigkeit des Verfahrens Sache der Behörde, geeignete Vergleichsbetriebe zu ermitteln.