Verwaltungsgerichtshof
08.03.1991
91/17/0014
Die Rückwirkungsordnung der Slbg GetränkesteuerGNov 1988, 1988/37, sowie der des Paragraph 3, Absatz 3 a, der Halleiner Getränkesteuerverordnung 1982 in der Fassung vom 6. Oktober 1988 ist so allgemein gefaßt, daß sie nicht nur die Gemeinden ermächtigt, in der Vergangenheit verwirklichte Tatbestände der Besteuerung zu unterziehen, sondern auch anhängige Verfahren, im besonderen auch Vorstellungsverfahren erfaßt, und zwar in den letzteren Verfahren insofern, als es um den Beurteilungsmaßstab für die im Vorstellungsverfahren bekämpften gemeindebehördlichen Abgabenbescheide geht.