Verwaltungsgerichtshof
23.06.1993
91/15/0157
Geschäftsführer einer GmbH treten als Liquidatoren ein, wenn nicht durch den Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluß der Gesellschafter eine oder mehrere andere Personen dazu bestellt werden. Die bisherigen Geschäftsführer sind vorbehaltlich einer solchen Ausnahme sogenannte "geborene Liquidatoren" (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, S 698) und als solche Vertreter der Gesellschaft in Liquidation im Sinne des Paragraph 80, Absatz eins, BAO.