Verwaltungsgerichtshof
24.05.1993
91/15/0063
GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0261 7
(hier Anwendungsfall der Wr LAO)
Ein für die Haftung gemäß den Paragraphen 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber unmöglich macht (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).