Verwaltungsgerichtshof
22.02.1993
91/15/0007
GRS wie 82/15/0006 E 10. März 1983 VwSlg 5766 F/1983; RS 3
Im Falle einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördlicher Anordnung eine Lieferung vom Verpflichteten an den Ersteher der Liegenschaft bzw ihres Zubehörs bewirkt.