Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1992

Geschäftszahl

91/14/0252

Rechtssatz

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich gemäß Paragraph 7, Absatz 2, BAO auch auf Nebenansprüche (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 547). Trifft einen Steuerpflichtigen somit die Haftung für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, so haftet er auch für den zugehörigen Säumniszuschlag (Hinweis E 4.4.1984, 83/13/0161).