Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1995

Geschäftszahl

91/14/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/18 92/17/0003 3

(hier Paragraph 276, Absatz eins, BAO anzuwenden)

Stammrechtssatz

Der Berufungsvorentscheidung iSd Paragraph 211, Wr LAO kommt die Bedeutung eines Vorhaltes zu. Es ist dann Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis der behördlichen Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 16.10.1992, 91/17/0124).