Verwaltungsgerichtshof
19.09.1995
91/14/0208
GRS wie VwGH E 1994/03/18 92/17/0003 3
(hier Paragraph 276, Absatz eins, BAO anzuwenden)
Der Berufungsvorentscheidung iSd Paragraph 211, Wr LAO kommt die Bedeutung eines Vorhaltes zu. Es ist dann Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis der behördlichen Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 16.10.1992, 91/17/0124).