Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1992

Geschäftszahl

91/14/0161

Rechtssatz

Ausführungen zur erweiterten Mitwirkungspflicht der Partei in außergewöhnlichen Angelegenheiten und Angelegenheiten mit Auslandsbezug (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 269 f).