Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.1994

Geschäftszahl

91/14/0018

Rechtssatz

Nicht näher konkretisierte Hinweise, es seien keine fairen Verfahren bzw es seien solche "präter legem" durchgeführt worden, sowie die wahllose Aufzählung von Bestimmungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Staatsgrundgesetzes genügen nicht, um eine allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuzeigen (Hinweis: E 27.2.1992, 91/17/0215).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/14/0042