Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.1994

Geschäftszahl

91/14/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1344/73 E 23. Jänner 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begründung in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich.