Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1993

Geschäftszahl

91/13/0181

Rechtssatz

Die Delegation abgabenrechtlicher Agenden (hier an den Mitgeschäftsführer) befreit den Geschäftsführer dann nicht von der Haftung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 80, Absatz eins, BAO, wenn er selbst Auswahlpflichten oder Überwachungspflichten verletzt (Hinweis E 16.12.1991, 90/15/0114; E 22.2.1993, 91/15/0065).