Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1995

Geschäftszahl

91/13/0145

Rechtssatz

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß zwei im Betriebsvermögen eines Rechtsanwalts befindliche Kfz, für welche keine Fahrtenbücher geführt werden, nicht ausschließlich betrieblich verwendet werden (Hinweis E 25.4.1972, 2228/71, VwSlg 4380 F/1972).