Verwaltungsgerichtshof
11.07.1995
91/13/0145
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß zwei im Betriebsvermögen eines Rechtsanwalts befindliche Kfz, für welche keine Fahrtenbücher geführt werden, nicht ausschließlich betrieblich verwendet werden (Hinweis E 25.4.1972, 2228/71, VwSlg 4380 F/1972).