Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1991

Geschäftszahl

91/13/0137

Rechtssatz

Ist der Geschäftsführer durch tatsächliche Umstände - wie durch eine "interne Absprache" - an der Ausübung seiner Geschäftsführerrechte gehindert und bleibt er trotz dieser Behinderung an der Erfüllung seiner Pflichten weiterhin als bestellter Geschäftsführer tätig, so hat er auch seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Entrichtung der die GmbH treffenden Abgaben verletzt (Hinweis E 27.8.1990, 89/15/0059).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 4 aus 1992,, S 317-318;