Verwaltungsgerichtshof
09.10.1991
91/13/0137
Ist der Geschäftsführer durch tatsächliche Umstände - wie durch eine "interne Absprache" - an der Ausübung seiner Geschäftsführerrechte gehindert und bleibt er trotz dieser Behinderung an der Erfüllung seiner Pflichten weiterhin als bestellter Geschäftsführer tätig, so hat er auch seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Entrichtung der die GmbH treffenden Abgaben verletzt (Hinweis E 27.8.1990, 89/15/0059).
Besprechung in:
AnwBl 4 aus 1992,, S 317-318;