Verwaltungsgerichtshof
20.06.1995
91/13/0063
Der Abgabepflichtige vermag keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen, wenn er - trotz ausreichend gewährten Parteiengehörs - erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Vorwürfe gegen bestimmte Schätzungsschritte erhebt (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0099, 0100; Stoll, BAO-Kommentar, S 1946).