Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1992

Geschäftszahl

91/12/0301

Rechtssatz

Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSlg 11280 A/1984).