Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1992

Geschäftszahl

91/12/0261

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0218 E 7. Oktober 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Das Bestehen eines dienstlichen Spannungsverhältnisses vermag ein wichtiges dienstliches Interesse an einer Versetzung zu begründen.