Verwaltungsgerichtshof
29.07.1992
91/12/0236
Unter einem dienstlichen Interesse iSd Paragraph 19, Absatz 2, LDG 1984 ist auch die Notwendigkeit zu verstehen, das (auch) durch den Landeslehrer verursachte bestehende gegenseitige Mißtrauen unter der Lehrerschaft an der Schule abzubauen und wiederum auf der Grundlage einer neuen Vertrauensbasis ein gedeihliches Betriebsklima zu erzielen.