Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1993

Geschäftszahl

91/12/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 3

(hier: Kanzleileiter)

Stammrechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewältigung benötigt wird (Hinweis E 21.11.1979, 1008/78) (hier: Leitung des Schulreferates einer BH).