Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1992

Geschäftszahl

91/12/0174

Rechtssatz

Die Auseinandersetzung der Behörde mit der Frage der gewerbebehördlichen Bewilligungspflicht einer Müllbeseitigungsanlage ist für die Zuständigkeit zur Erlassung eines abfallrechtlichen Bescheides wesentlich.