Verwaltungsgerichtshof
10.06.1991
91/12/0096
Die Bedeutung der Regelung des Versetzungsschutzes ist insbesondere darin zu sehen, den Beamten vor sachlich nicht gerechtfertigten Versetzungsmaßnahmen der Dienstbehörde zu schützen (Hinweis E 18.3.1985, 83/12/0178).