Verwaltungsgerichtshof
28.04.1992
91/11/0182
GRS wie 82/11/0200 E 2. Mai 1984 RS 6
Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung setzt voraus, dass der Mangel der Verkehrszuverlässigkeit auch noch im Zeitpunkt der Erlassung des Mandatsbescheides bestanden hat (Hinweis E 9.3.1979, 3172/78).