Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1991

Geschäftszahl

91/11/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/21 90/11/0076 3

Stammrechtssatz

Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung zu Lasten des Beschwerdeführers ins Gewicht

(Hinweis E 20.2.1985, 84/11/0091).