Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1991

Geschäftszahl

91/11/0013

Rechtssatz

Die Einbringung eines Antrages auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht hindert nicht die Erlassung eines Einberufungsbefehles (VwGH 26.4.1988, 88/11/0042, 14.6.1988, 88/11/0138).