Verwaltungsgerichtshof
27.06.1994
91/10/0237
Ein Segelboot mit den Maßen 4 x 1,4 Meter, versehen mit einer Abdeckplane auch wenn diese den Farben der Umgebung angepaßt sein sollte - sowie mit einem Mast, der im Umfeld von Bäumen aufragt, ist als maßgebliche Veränderung des Landschaftsbildes zu werten.