Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1995

Geschäftszahl

91/10/0215

Rechtssatz

Die Betonung des Wortteiles "Cholesto" beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen ruft beim Durchschnittskonsumenten die Assoziation mit Cholesterin hervor und erweckt im Zusammenhang mit den weiter gewählten Begriffsteilen "QUICKVITAL Cholestoban" bzw "CholestoFORM" die Hoffnung auf eine günstige Beeinflussung des Cholesterinhaushaltes des Körpers.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/10/0216