Verwaltungsgerichtshof
23.01.1995
91/10/0215
Die Betonung des Wortteiles "Cholesto" beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen ruft beim Durchschnittskonsumenten die Assoziation mit Cholesterin hervor und erweckt im Zusammenhang mit den weiter gewählten Begriffsteilen "QUICKVITAL Cholestoban" bzw "CholestoFORM" die Hoffnung auf eine günstige Beeinflussung des Cholesterinhaushaltes des Körpers.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/10/0216