Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1995

Geschäftszahl

91/10/0215

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/31 90/10/0216 2

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe iSd Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist, maßgebend (Hinweis E 29.6.1981, 3417/78, VwSlg 10502 A/1981).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/10/0216