Erfüllt ein Produkt ausschließlich die Zweckbestimmungen des § 1 Abs 1 Z 5 AMG, ist es als Verzehrprodukt zu qualifizieren.Erfüllt ein Produkt ausschließlich die Zweckbestimmungen des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 5, AMG, ist es als Verzehrprodukt zu qualifizieren.