Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1992

Geschäftszahl

91/10/0209

Rechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.